Termin Absagen oder Verschiebungen
Sollten Sie einen Termin verschieben oder stornieren müssen, muss ich mindestens 24 Stunden vorher auf eine Absage bestehen, da Ihre Behandlungszeit für Sie speziell reserviert ist. Dies gibt mir auch die Möglichkeit, den freigewordenen Termin weiter zu vergeben.
Terminabsagen von weniger als 24 Stunden vor der Behandlung werden zu 50 % in Rechnung gestellt.
Unentschuldigte und verpasste Termine werden zu 80 % des Behandlungspreises verrechnet.
Unterschied kosmetische und medizinische Fusspflege
Die kosmetische Fusspflege konzentriert sich auf die pflegende und dekorative Behandlung gesunder Füsse.
Dazu gehören:
- Abschleifen von störender Hornhaut
- das Schneiden von gesunden Nägeln
- die Säuberung des Nagelfalzes und entfernen der Nagelhaut
- das Entfernen und Abschleifen von Druckstellen.
Die medizinische Fusspflege ist präventiv, therapeutisch und rehabilitativ. Die Behandlung erfolgt sowohl am gesunden Fuss, der akut von Schäden bedroht ist, als auch an geschädigten Füssen. Diese Massnahmen dienen der Prävention, Therapie und Rehabilitation von erkrankten Füssen oder Menschen mit einer Vorerkrankung wie z.B. Diabetes.
Der Begriff medizinischer Fusspfleger bzw. Podologe / Podologin eine anerkannte und gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung ist. Der Abschluss als Podologe erfordert in der Schweiz eine 3-jährige Vollzeitausbildung, die mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) abschliesst.
Weitere Informationen zum Thema Podologie / medizinische Fusspflege finden Sie auf www.podologie.swiss.
Welche Ausbildung steht hinter welcher Berufsbezeichnung?
Kosmetikerin EFZ
Inhaberin des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses
Lehrabschluss nach 3-jähriger Grundausbildung
Kosmetikerin FA
Inhaberin des eidgenössischen Fachausweises
Absolventin der Berufsprüfung
Kosmetikerin HFP
Inhaberin des eidgenössischen Diploms
Absolventin der Höheren Fachprüfung (Meisterprüfung)
Kosmetikerin mit Diplom Fachschule XY
Absolventin einer privaten Kosmetikschule